Erste Gemeinden öffnen die Ehe! Evangelikale dürfen nun auch Liberale heiraten!

Jack Frog, Pushish Images (shutterstock.com)

Stuttgart (tl) – Die Befürchtungen vieler Kritiker der „Ehe für alle“, bald könne jeder jeden heiraten, sind nun bittere Realität. Nach der Aufweichung des heiligen Ehebegriffs dürfen in vielen Gemeinden jetzt sogar Liberale die eheliche Verbindung mit Evangelikalen eingehen.

Für heimliche mischdenominationale Paare endet endlich ein langes Versteckspiel. „Ich habe meine Eltern all die Jahre belügen müssen“, erzählt uns die Pastorentochter Noah befreit. „Die dachten die ganze Zeit, der Robin wäre Atheist. Papa hat doch so ein schwaches Herz. Das war für ihn noch einfacher zu verkraften als ein Liberaler! ‚Lieber Atheist als so ein halber Christ‘ sagt der immer. Aber jetzt ist das ja zum Glück erlaubt!“

In einer gemeinsamen Erklärung gaben die „Christliche Versammlung aufrichtig konservativer rechtgläubiger unabhängiger bibeltreuer Christen“ (CVAKRUBC) und die „Vereinigung entspannt spiritueller Menschen und irgendwas mit Gott“ (VESMUIMG) nun diesen kontroversen Entschluss bekannt. Danach heißt es nun in den „Handlungsvorgaben zur Eheschließung“ im Wortlaut: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedener oder gleicher Denomination auf Lebens­zeit geschlossen.“ Nach bisher unbestätigten, aber vertrauenswürdigen Meldungen sollen zukünftig sogar Mischehen zwischen praktizierenden Protestanten und feurigen Fundamentalisten und auch zwischen charmanten Charismatikern und besinnlichen Brüdergemeindlern erlaubt sein.

Bei aller Freude bildet sich aber bereits ein breiter Protest gegen diese „zeitgeistlichen“ Entwicklungen. „Widerlich! Jeder mit jedem!“, hört man viele hinter vorgehaltener Hand angeekelt grummeln. Nach TheoLeaks vorliegenden Informationen werden bereits vor­formulierte Kanzeler­klärungen zur Verurteilung dieser, wie es darin heißt, „verhängnisvollen Fehlentscheidung“ an viele linientreue Gemeinden geschickt. Das „Netzwerk Bekenntnis und Bibel“ hingegen begrüßt die Öffnung der Ehe für Mischdenominationen.

 

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