Stuttgart (tl) – Dieses Urteil ist ein gewaltiger Einschnitt in die freie Religionsausübung deutscher Kirchgänger. Das Bundesverfassungsgericht hat nach eingehender Prüfung entschieden, dass weite Teile der Bibel – auch bekannt als „Heilige Schrift“ oder „Wort Gottes“ – gegen das Briefgeheimnis verstoßen. Betroffen sind alle Briefe des Neuen Testaments.
Nach Einschätzung der obersten Richter handele es sich hierbei um ein Delikt, das in § 202 des StGB geregelt wird. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass weite Teile der Bibel einem spezifischen Empfänger galten. Dies betreffe sowohl klar adressierte Einzelpersonen als auch eindeutig definierte Personengruppen. Zur Wahrung des Rechtsgut der Diskretion seien die besondere Lebenssituationen dieser Gruppen zu würdigen und zu schützen.
Zudem sei es laut richterlichem Gutachten unredlich, absolute Aussagen über die nun verbotenen Texte zu treffen. Zum einen aufgrund der großen zeitlichen Distanz und zum anderen wegen mangelnder Kenntnis über die damaligen kulturellen Hintergründe. Das deutsche Rechtssystem spricht hierbei vom „Hörensagen“, was kritisch zu prüfen sei. Nach Ansicht des Gerichtes sei die Tür zu falschen Vermutungen und Vorverurteilungen sonst weit geöffnet.
„Es ist nicht nur verwerflich, sondern auch unverständlich und irreführend, fremde Briefe zu lesen. Das ist in etwa so, als würde man ein Telefongespräch belauschen, bei dem man nur eine Stimme hört“, ließ Richter Paul Inisch während seiner Urteilsbegründung verlauten.
Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von Adressat und Adressant sei es in Zukunft verboten, gewisse Teile des Weltliteratur-Klassikers zu verbreiten. Dies beträfe 21 biblische Bücher. Aus den bereits verbreiteten Schriftstücken darf weder gelesen noch darf hieraus aus dem Gedächtnis zitiert werden. Das betrifft sowohl die Praxis in Kirchen als auch den Privatgebrauch.
Einige Kenner der religiösen Schriften können dieser schockierenden Entscheidung dennoch etwas Positives abgewinnen. Sie meinen, dass „etwas mehr Jesus und weniger Paulus einigen sicher guttun würde“.
Andreas B. sagt:
… und wer zahlt eigentlich die fälligen GEMA-Gebühren beim Rezitieren von Psalmen in öffentlichen Gottediensten? Und Teile des Alten Testaments sollte mal dringend der Jugendschutz unter die Lupe nehmen …